Führerschein für Deutschland, Österreich, Schweiz
Ausweis für Deutschland, Österreich, Schweiz
Österreichischer Personalausweis
Anträge auf Ausstellung neuer ID-Karten müssen persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Alle Antragsteller, einschließlich Kinder und Kleinkinder, müssen bei der Beantragung neuer Ausweise bei der Botschaft anwesend sein.
Termine müssen vor der Ankunft in der Botschaft gebucht werden. Bitte hinterlassen Sie bei der Buchung eines Termins eine Kontaktnummer, falls sich der Termin in letzter Minute ändert.
Bearbeitungszeit: Ca. 4 Wochen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

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Beantragung eines neuen Personalausweises:
Folgende Originaldokumente sind erforderlich:
Ihren aktuellen Reisepass und / oder Personalausweis (oder bei Verlust / Diebstahl eines Polizeiberichts über verlorene / gestohlene Personen)
Geburtsurkunde (britische Urkunden Langversion mit Apostille, Dokumente aus anderen Ländern siehe “Verwandte Links”: Authentican / Legalization)
Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft
Heiratsurkunde und / oder Scheidungsurteil, falls zutreffend (britische Urkunden bei Apostille, Dokumente aus anderen Ländern siehe “Verwandte Links”: Authentifizierung / Legalisierung)
Wohnsitznachweis (z. B. Strom- / Gasrechnung; nicht älter als 3 Monate)
1 neues Passfoto, nicht älter als 6 Monate, gemäß EU-Kriterien für Passfotos
Gebühr mit Debitkarte GBP 53,40 (Monat April 2021)
Gebühr mit Debitkarte GBP 23.30 (Monat April 2021) für Kinder unter 16 Jahren
Eidesstattliche Erklärung Erwachsener
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